Der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur (ÖbVI) ist für Sie ein fachkompetenter Experte auf dem Gebiet des öffentlichen Vermessungswesens.
Durch die Bestellung zum ÖbVI werden die hoheitlichen Aufgaben der operativen Katastervermessung auf den freiberuflich tätigen Vermessungsingenieur übertragen.
Teilungsvermessung (Flurstücksbildungen / Sonderungen)
Grenzfeststellungen / Grenzwiederherstellungen
und Abmarkung von GrenzpunktenGebäudeeinmessungen
Straßenschlußvermessungen
Verschmelzungen
Vereinigungen
Beglaubigungen, Bescheinigungen
Grenzgutachten sind für Gerichte die Antworten auf Fachfragen der Katastervermessung.
Das Wissen über die wesentlichen Eigenschaften eines Grundstückes lässt sich recherchieren, messen und dokumentieren. Qualifizierte Gutachten sind fachliche Analysen zur Bewertung von rechtlichen und technischen Tatbeständen sowie Sachverhalten an Grund und Boden.